Vollmacht?

Eine Vollmacht erleichtert der Sachverständigen die Beschaffung von notwendigen Unterlagen und Informationen für die Erstellung von Gutachten. Sie kann auch zur Ortsbesichtigung erforderlich sein, wenn der GrundstückseigentümerIn nicht anwesend ist bzw. nicht anwesend sein kann. Sie wird ausschließlich für diesen bestimmten Zweck verwendet.

Die auf diesem Wege angeforderten Unterlagen und gesammelten Informationen werden dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nach Fertigstellung des Gutachtens vollständig übergeben.

Nachstehend können Sie das Formular für eine Vollmacht ausdrucken und – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – bei Beauftragung entsprechend ausfüllen.

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