Welche Unterlagen werden für eine Wertermittlung benötigt?

Liegen Ihnen vorgenannte Unterlagen nicht umfänglich vor, können diese – soweit es die öffentliche Verwaltung betrifft – durch die Sachverständige mittels einer von Ihnen erteilten Vollmacht bei den entsprechenden Stellen angefordert oder eingesehen werden.

Zurück zur Übersicht Fragen & Antworten